Allgemeine Geschäftsbedingungen der ARC Fahrdienst

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: "AGB" genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der

ARC Fahrdienst

Alte Kreisstraße 20

76149 Karlsruhe

Telefon: + 49 (0) 7251 366 0181

E-Mail: info@arc-fahrdienst.de

Internet: www.arc-fahrdienst.de

Inhaber: Ammar Al Shaiah

Steuernummer: 35045/25032

(im Folgenden: "Auftragnehmer" genannt) und unseren Kunden (im Folgenden:

"Auftraggeber", gemeinschaftlich auch "die Parteien" genannt). Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

(3) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass der Auftragnehmer nochmals auf sie hinweisen muss. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer dem ausdrücklich zugestimmt hat.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers maßgebend.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Rücktritt oder Kündigung) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief oder E-Mail,) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.


§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungserbringung

(1) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Durchführung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Überführung und Zulassung von Kraftfahrzeugen.

(2) Im Rahmen der Zulassungen umfassen die Leistungen des Auftragnehmers u.a. Anmeldungen, Ummeldungen, Abmeldungen, Neuausstellungen von Fahrzeugdokumenten, Fahrzeugaufbereitung, Verwaltung und Versand von Fahrzeugdokumenten.

(3) Die Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt seiner Auftragsbestätigung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.

(4) Der Auftragnehmer erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit.

(5) Der Auftragnehmer unterliegt nach diesem Vertrag keinen weiteren Weisungen des Auftraggebers zur Art und Weise der Erbringung seiner Leistungen.

(6) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vertraglich geschuldeten Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Ferner darf der Auftragnehmer sich zur Erfüllung des Vertrags eines oder mehrerer Erfüllungsgehilfen bedienen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Auswahl eines bestimmten Fahrers für die Überführung eines Kraftfahrzeugs, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.

(7) Gegenüber den Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers ist dieser alleine weisungsbefugt, soweit nicht gesetzliche Weisungsrechte des Auftraggebers bestehen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation und Bewerbung der beschriebenen Leistungen im Hinblick auf die Fahrzeugüberführung auf der Website des Auftragnehmers stellen kein verbindliches Angebot seitens des Auftragnehmers zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine Einladung an den Auftraggeber, die auf der Website bzw. in den Angeboten des Auftragnehmers beschriebenen Leistungen zu beauftragen.

(2) Die Parteien können einen Vertrag hinsichtlich der in den Geschäftsräumen angebotenen und beworbenen Leistungen des Auftragnehmers bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragsteile abschließen.

(3) Der Auftraggeber kann eine rechtsverbindliche Bestellung auf Abgabe eines Angebots an den Auftragnehmer telefonisch, per E-Mail, postalisch oder über das auf der Website des Verkäufers integrierte Online-Kontaktformular abgeben. Ein dem Auftraggeber als Verbraucher gegebenenfalls nach § 4 zustehendes Recht, seine Bestellung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.

(4) Der Auftragnehmer wird den Zugang der per Telefon, per E-Mail, postalisch oder über das auf der Website des Auftragnehmers vorgehaltene Online-Kontaktformular abgegebenen Bestellung des Auftraggebers unverzüglich in Schrift- oder Textform (Brief oder E-Mail) bestätigen. In einer solchen Bestätigung liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

(5) Der Auftragnehmer kann das Angebot des Auftraggebers innerhalb von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung annehmen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Bestellung des Auftraggebers durch eine Annahmeerklärung in Schrift- oder Textform (Fax oder E-Mail, z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch die Ausführung der Leistung annimmt. Liegen beide Alternativen vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maßgeblich für den Vertragsschluss.

§ 4 Widerrufsrecht

(1) Als Verbraucher steht dem Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat, der Auftragnehmer erst mit der Ausführung begonnen hat, nachdem der Auftraggeber dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und dieser gleichzeitig die Kenntnis darüber bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert. Die zu erbringende Zustimmungserklärung lautet: "Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass die ARS Fahrdienst vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt. Ferner ist mir bekannt, dass ich bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durch die ARC Fahrdienst mein Widerrufsrecht verliere."

(3) Darüber hinaus besteht das Widerrufsrecht gem. § 312 g Abs. 2 S. 1 Ziffer 11 BGB nicht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

(4) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden:

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ARC Fahrdienst, Alte Kreisstraße 20, 76149 Karlsruhe, Deutschland, info@arc-fahrdienst.de, Telefon: + 49 (0) 7251-3660181) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.


Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:

  • Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

- An ARC Fahrdienst, Alte Kreisstraße 20, 76149 Karlsruhe, Deutschland, info@arc-fahrdienst.de

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

- Bestellt am (*)/erhalten am (*)

- Name des/der Verbraucher(s)

- Anschrift des/der Verbraucher(s)

- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

- Datum

(*) Unzutreffendes streichen

- Ende der Widerrufsbelehrung-

§ 5 Benutzerkonto für Unternehmer

Ist der Auftraggeber Unternehmer gilt ergänzend:

(1) Nach Vertragsschluss erhält der Auftraggeber Zugangsdaten für das System des Auftragnehmers.

(2) Für die Erstellung eines Profils ist die Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich. Dieses besteht aus einem Benutzernamen und einem Kennwort ("Log-in-Daten"). Der Auftraggeber wird für den Zugriff auf die Nutzung des Systems selbst eine "User ID" und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung des Systems des Auftraggebers erforderlich


sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Benutzernamen und Kennwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

(3) Der Auftraggeber kann nach Erstellung des Profils durch Ausfüllen der erforderlichen Pflichtfelder über das System des Auftragnehmers Einzelaufträge beauftragen.

(4) Die Erstellung eines Benutzerkontos ist nur unter Angabe einer aktuellen E-Mail-Adresse des Nutzers möglich. Diese E-Mail-Adresse dient zugleich der Kommunikation mit dem Auftragnehmer.

(5) Der Auftraggeber sichert zu, dass die bei Erstellung seines Profils verwendeten Daten ("Profil-Daten") zutreffend und vollständig sind. Die Nutzung von Pseudonymen ist unzulässig.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen unterstützen. Er wird dem Auftragnehmer insbesondere die dafür erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten unentgeltlich, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen sowie den Mitarbeitern/Subunternehmern zu den üblichen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinen Räumlichkeiten ermöglichen.

(2) Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Unterlagen, Informationen und Daten zur Verwendung bei der Gestaltung der Leistungen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Unterlagen, Informationen und Daten berechtigt ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen.

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist der Auftragnehmer für diesen Zeitraum von seinen Leistungsverpflichtungen entbunden, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können.

(4) Zusätzlich zu der vereinbarten pauschalen Vergütung ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtlichen durch eine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflichten entstandenen Mehraufwand auf der Grundlage der aktuellen Standardvergütungssätze des Auftragnehmers zu ersetzen. Weitergehende Rechte durch den Auftragnehmer bleiben unberührt.

(5) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen anzeigen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Einflussbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten und berechtigen ihn, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

§ 7 Weitere Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug am Überführungstag zu dem vereinbarten Zeitpunkt an dem vereinbarten Ort an den Auftragnehmer bzw. den Fahrzeugüberführer zu übergeben. Das Fahrzeug muss im Übergabezeitpunkt fahrbereit sein. Ferner darf das zu überführende Fahrzeug keine Mängel aufweisen, die einer ordnungsgemäßen Nutzung des Fahrzeuges im Straßenverkehr im Sinne der StVO / StVZO entgegenstehen.

(2) Der Überführungsfahrer erscheint zu dem vereinbarten Termin an dem vereinbarten Ort. Im Falle einer Verzögerung der Fahrzeugübergabe, die auf einen vom Auftraggeber zu vertretenden Umstand zurückzuführen ist, ist der Auftragnehmer berechtigt nach einer


Wartezeit von mehr als 20 Minuten eine Gebühr i.H.v. von 20,00 EUR inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer für jede angefangener halben Stunde zu berechnen.

(3) Entstehen durch eine von dem Auftraggeber zu vertretende Verzögerung der Fahrzeugübernahme bzw. -übergabe weitere Kosten (z.B. Übernachtungskosten), kann der Auftragnehmer diese Kosten dem Auftraggeber gesondert in Rechnung stellen.

(4) Ist die Fahrzeugüberführung bzw. -übergabe aufgrund eines vom Auftragnehmer zu vertretenden Umstandes (z.B. Betriebsstörung des Fahrzeuges) unmöglich, ist der vereinbarte Preis vom Auftraggeber zu zahlen.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen Unterlagen und Papiere (z.B. Fahrzeug-, Begleitpapiere) bei Fahrzeugübergabe an den Auftragnehmer bzw. den zuständigen Überführungsfahrer zu übergeben, sofern nicht zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Kosten, die dadurch entstehen, dass er dem Auftragnehmer nicht die erforderlichen Unterlagen und Papiere zur Verfügung gestellt hat.

(6) Sofern der Auftraggeber zusätzliche zu befördernde Extraausstattung (z.B. Reifen) im Fahrzeug befördern möchte, ist diese im Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe im Fahrzeug gelagert an den Überführungsfahrer zu übergeben.

(7) Der Überführungsfahrer kann nach seiner Beurteilung bei Sichtung des zu überführenden Fahrzeuges nur eine Einschätzung mit größter Sorgfalt und nach besten Gewissen abgeben, ob das Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben der StVO bzw. StVZO entspricht. Insbesondere übernimmt der Überführungsfahrer keinerlei Gewähr dafür, dass das Fahrzeug tatsächlich überführt oder übergeben werden kann.

(8) Der Auftraggeber versichert mit der Beauftragung des Auftragnehmers, dass er berechtigt ist über das zu überführende Fahrzeug zu verfügen. Im Falle einer Beschlagnahme oder dem Einbehalten des Fahrzeuges durch Ordnungsbehörden, stehen dem Auftraggeber keine Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer zu, sofern dieses nicht auf einen Umstand zurückzuführen ist, den der Auftragnehmer verursacht oder zu vertreten hat.

(9) Der Auftraggeber ist zur Entgegennahme des zu überführenden Fahrzeuges inklusive der Fahrzeugpapiere und/oder sonstiger Fahrzeugunterlagen an der von dem Auftraggeber zu benennenden Adresse selbst oder durch einen zum Empfang bevollmächtigten Dritten verpflichtet. Zu den empfangsbevollmächtigten Personen zählen sämtliche Personen, die sich in dem Machtbereich des Auftraggebers aufhalten und nach den äußeren Umständen dazu befugt sind, für den Auftraggeber - insbesondere als Mitarbeiter - tätig zu sein und die Vermutung naheliegt, dass diese Person das Fahrzeug und/oder die Fahrzeugpapiere bzw. - unterlagen an den Auftraggeber weiterleiten wird.

(10) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Informations- und Mitwirkungspflichten gegenüber seiner Vollkaskoversicherung zu erfüllen. Für den Fall, dass eine Schadensregulierung infolge einer vom Auftraggeber zu vertretenden Pflichtverletzung gemäß Satz 1 nicht erfolgt, stehen dem Auftraggeber keinerlei Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer zu.

(11) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis in den Fällen der Absätze 2 bis 5 und 10 frei, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 8 Pflichten und Rechte des Auftragnehmers

(1) Im Falle eines Verkehrsunfalls mit dem zu überführenden Fahrzeug verpflichtet sich der Auftragnehmer bzw. seine Erfüllungsgehilfen die Polizei zu verständigen. Ferner verpflichten sich der Auftragnehmer bzw. seine Erfüllungsgehilfen einen ausführlichen schriftlichen Bericht zum Unfallhergang zu erstellen. Dies Verpflichtung gilt auch bei im Falle eines geringfügigen Schäden an dem zu überführenden Fahrzeug. Darüber hinaus verpflichten sich der Auftragnehmer bzw. seine Erfüllungsgehilfen zu einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Unfallschadens gegenüber der Versicherung des Auftragnehmers.


(2) Im Falle einer Autopanne hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren und mit diesem die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die üblichen Pannenhilfen in Anspruch zu nehmen und das zu überführende Fahrzeug abschleppen zu lassen. Der durch die Inanspruchnahme einer Pannenhilfe zusätzlich anfallende Zeit- und Kostenaufwand werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

(3) Im Falle von winterlichen Witterungs- und Straßenverhältnissen, wie z.B. Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte, ist der Auftragnehmer bzw. der Überführungsfahrer berechtigt eine Fahrzeugüberführung vor Fahrtantritt abzulehnen oder während einer Überführungsfahrt abzubrechen, wenn nicht alle Räder mit Reifen gem. § 2 Absatz 3a StVO ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. Genügen die Reifen nicht den vorgenannten Anforderungen ist der vereinbarte Preis zu zahlen und sämtliche dem Auftragnehmer darüber hinaus entstehenden Kosten zu erstatten. Im Übrigen gilt für den Auftragnehmer § 7 Absatz 11 dieser AGB.

§ 9 Kilometerbegrenzung bei Überführungen

Die tägliche Fahrtzeit mit einem oder mehreren Fahrzeugen ist begrenzt auf maximal 1.000 km bzw. 12 Stunden Fahrtzeit. Soweit die vorgenannte Fahrtzeit bzw. die Kilometerbegrenzung überschritten wird, berechnet der Auftragnehmer eine Übernachtungspauschale in Höhe von 80,00 EUR inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 10 Weitere Pflichten der Parteien

(1) Der Auftraggeber bzw. eine von ihm zum Empfang bevollmächtigte Person ist verpflichtet, sämtliche Unterlagen und Dokumente im Rahmen der Fahrzeugüberführung bzw. -übergabe sowie Gegenstände (z.B. Kfz-Kennzeichen) an der von dem Auftraggeber genannten Zulassungsstelle entgegenzunehmen.

(2) Ferner versichert der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, den Auftragnehmer mit der Anmeldung des Fahrzeuges für den Straßenverkehr zu beauftragen.

(3) Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche dem Auftragnehmer zu überlassenen Unterlagen und Dokumente richtig, vollständig und echt sind. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dokumente zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen.

(4) Für den Fall einer Beschlagnahme oder dem Einbehalten der Unterlagen und Dokumente durch die Zulassungsbehörde haftet der Auftragnehmer nicht, sofern die Beschlagnahme oder das Einbehalten nicht auf einen Umstand zurückzuführen ist, den der Auftragnehmer zu vertreten hat.

(5) Für den Fall, dass das Fahrzeug ins Ausland überführt werden soll gelten folgende Besonderheiten:

  • Kurzzeitkennzeichen werden im Ausland unter Umständen nicht anerkannt
  • Beschränkung des Versicherungsschutzes im Ausland auf die in der grünen Versicherungskarte vermerkten und nicht durchgestrichenen Länder
  • Verwendung der Kennzeichen im Ausland erfolgt auf eigene Gefahr

§ 11 Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise des Auftragnehmers.


(2) Ist der Auftraggeber Verbraucher, verstehen sich die Preise des Auftragnehmers in EURO und sind Bruttopreise inklusive der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Ist der Auftraggeber Unternehmer, verstehen sich die Preise des Auftragnehmers in EURO und sind Nettopreise zzgl. der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(4) Dem Auftraggeber stehen die nachstehenden Zahlungsmethoden zur Verfügung:

(a) Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.

(b) Der Rechnungsbetrag ist vor der Fahrzeugüberführung in bar zu zahlen.

(c) Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnung wird der Preis fällig, nach Auslieferung der Kraftfahrzeuge, Unterlagen, Dokumente oder Gegenstände. In diesem Fall ist der Preis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer behält sich vor, seine Leistungen auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten.

(d) Bei der Auswahl EC-Karte oder Kreditkarte übermittelt der Auftraggeber dem Auftragnehmer gleichzeitig seine EC-Kartendaten bzw. Kreditkartendaten. Nach Legitimation des Auftraggebers als rechtmäßiger Karteninhaber fordert der Auftragnehmer unmittelbar nach Vertragsschluss dessen Bankunternehmen bzw. Kreditkartenunternehmen zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch das Kreditkartenunternehmen automatisch durchgeführt und die Karte des Auftraggebers wird belastet.

(5) Ist der Auftraggeber Verbraucher gelten im Falle eines Zahlungsverzuges die gesetzlichen Bestimmungen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Auftragnehmer 3,00 € (in Worten: drei) verlangen.

(6) Ist der Auftraggeber Unternehmer gilt: Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Auftragnehmers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.

(8) Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Auftragnehmer erforderlich.

(9) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Auftragnehmers auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so ist dieser nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und - gegebenenfalls nach Fristsetzung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

§ 12 Überführung, Gefahrübergang und Abnahmeprotokoll

(1) Die Überführung der Kraftfahrzeuge, die Rückgabe von Unterlagen, Dokumenten und/oder Gegenständen erfolgt an der vom Auftraggeber angegebenen Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Soweit eine Überführung der Kraftfahrzeuge, die Rückgabe von Unterlagen, Dokumenten und/oder Gegenständen beim Auftraggeber nicht möglich war, trägt der Auftraggeber die Kosten für die erfolglose Überführung bzw. Übergabe. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Überführung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Auftragnehmer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

(3) Handelt der Auftraggeber als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kraftfahrzeuge, Unterlagen, Dokumente und/oder Gegenstände auf den Auftraggeber über, sobald der Auftragnehmer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(4) Handelt der Auftraggeber als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kraftfahrzeuge, Unterlagen, Dokumente und/oder Gegenstände grundsätzlich erst mit Übergabe der Kraftfahrzeuge, Unterlagen, Dokumente oder Gegenstände an den Auftraggeber oder eine empfangsberechtigte Person über.

(5) Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kraftfahrzeuge, Unterlagen, Dokumente und/oder Gegenstände auch bei Verbrauchern bereits auf den Auftraggeber über, sobald der Auftragnehmer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Auftraggeber den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.

(6) Bei Fahrzeugrücknahme bzw. -übergabe an den Auftraggeber ist über den Zustand und bestehende Schäden an dem Fahrzeug ein Protokoll zu erstellen. Die Abnahmeerklärung bedarf der Schriftform (Abnahmeprotokoll). Das Abnahmeprotokoll ist von dem Auftragnehmer zu erstellen und vom Auftraggeber gegenzuzeichnen. Mit der Unterschrift des Auftraggebers wird der in dem Abnahmeprotokoll festgehaltene Zustand von dem Auftraggeber bestätigt. Das Protokoll wird nach bestem Wissen und Gewissen durch den Auftragnehmer erstellt. Für nicht dokumentierte Schäden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

§ 13 Mängelansprüche des Auftraggebers

(1) Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, haftet der Auftragnehmer für Sachmängel nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 634 ff. BGB.

(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer gilt ergänzend: Die Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dem Auftraggeber hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 24 Stunden ab der Abnahme und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Auftraggeber die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist eine Haftung des Auftragnehmers für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

§ 14 Sonstige Haftung

(1) Hinsichtlich der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten). Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.

(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Transport von Ladung (wie z.B. Reifen oder Felgen). Insoweit ist der Auftraggeber verpflichtet die zu überführende Ladung ordnungsgemäß zu sichern.

(5) Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

§ 15 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung der Bearbeitung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers beachtet der Auftragnehmer die gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Der Auftraggeber erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.

(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG-neu) und des Telemediengesetzes (TMG).

(4) Der Auftragnehmer hat an allen Bildern, Filmen und Texten, die auf seiner Website veröffentlicht werden, die Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.

§ 16 Streitbeilegung

(1) Für Auftraggeber, die Verbraucher sind, gelten die folgenden Regelungen. Die EU- Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

(2) Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Verbraucher und hat dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Karlsruhe.

(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Karlsruhe. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Der Auftragnehmer ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

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